§ 1
Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes
1Die Behörden des öffentlichen Gesundheitsdienstes fördern und schützen die Gesundheit der Bevölkerung. 2Dabei wirken sie auf die Stärkung der Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger hin. 3Sie arbeiten mit anderen Trägern, Einrichtungen und Vereinigungen zusammen, die in für die Gesundheit bedeutsamen Bereichen tätig sind.
Fußnoten
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