Verordnung über die kommunalen Feuerwehren
(Feuerwehrverordnung
- FwVO
-)
Vom 30. April 2010*
§ 11
Unzulässigkeit von Dienstgraden
Die Verleihung eines Dienstgrades aufgrund der Mitgliedschaft in einer musiktreibenden Abteilung oder für Feuerwehr-Fachberaterinnen oder Feuerwehr-Fachberater ist nicht zulässig.
Die Fassung berücksichtigt die Berichtigung vom 2. Juli 2010 (Nds. GVBl. S. 284)
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