Sicherheits- und Gewaltpräventionsmaßnahmen in Schulen
RdErl. d. MK v. 15.2.2005 - 23.3 - 51 650 - VORIS 22410 -
Fundstelle: SVBl. 2005 Nr. 3, S. 121
Bezug: | Gem. RdErl. d. MK, d. MI u. d. MJ vom 30.9.2003 - 201-51 661 (SVBl. S. 380) - VORIS 22410 - |
- 1.
Schule trägt Verantwortung für die ihr anvertrauten Schülerinnen und Schüler während des Schulbesuchs sowie für alle in Schule Tätigen. Diese umfasst auch den Schutz vor Gewalt und die Gewährleistung von größtmöglicher Sicherheit.
- 2.
In allen Schulen ist daher "Gewaltprävention - Umgang mit Gewaltvorfällen" mindestens einmal im Jahr zum Gegenstand einer Dienstbesprechung zu machen bzw. im Rahmen einer Gesamtkonferenz zu behandeln.
- 3.
An jeder Schule ist in Zusammenarbeit mit Schülerinnen, Schülern, Erziehungsberechtigten, Schulträger und außerschulischen Fachkräften ein auf die Verhältnisse der Schule bezogenes Sicherheitskonzept zu entwickeln, das durch gewaltpräventive Maßnahmen gestützt wird. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Mädchen und Frauen sowie Jungen und Männer Gewalt unterschiedlich ausüben, erleben und verarbeiten. Das Sicherheitskonzept ist mit Schulelternrat und Schülerrat abzustimmen. Es ist von der Gesamtkonferenz zu beschließen, in die Schulprogrammentwicklung aufzunehmen und den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten in geeigneter Form zur Kenntnis zu geben.
- 4.
Nähere Ausführungen sind der Anlage zu entnehmen.
- 5.
Auf den Bezugserlass wird hingewiesen.
- 6.
Dieser Erlass tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Anlagen (nichtamtliches Verzeichnis)
Anlage: Gewaltprävention in der Schule
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