Gesetz über den Verfassungsschutz im Lande Niedersachsen
(Niedersächsisches Verfassungsschutzgesetz
- NVerfSchG
-)
in der Fassung vom 6. Mai 2009
Fünfter Abschnitt
Parlamentarische Kontrolle
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VerfSchG+ND+F%C3%BCnfter+Abschnitt&psml=bsvorisprod.psml&max=true