Niedersächsisches Schulgesetz
(NSchG)
in der Fassung vom 3. März 1998
Dritter Teil
Lehrkräfte sowie übrige
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten: http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=SchulG+ND+Dritter+Teil&psml=bsvorisprod.psml&max=true