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Amtliche Abkürzung:LVergabeG
Fassung vom:15.12.2008
Gültig ab:01.01.2009
Gültig bis: 31.12.2013
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Niedersachsen
Gliederungs-Nr:72080
Niedersächsisches Landesvergabegesetz
(LVergabeG)
Vom 15. Dezember 2008

§ 1

Anwendungsbereich

Dieses Gesetz enthält Vorschriften für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge im Sinne des § 99 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 15. Juli 2005 (BGBl. I S. 2114), zuletzt geändert durch Artikel 1 a des Gesetzes vom 18. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2966), unabhängig von den Schwellenwerten gemäß § 100 Abs. 1 GWB, sofern die Aufträge mindestens einen Wert von 30.000 Euro haben.

 


Abkürzung Fundstelle Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=VergabeG+ND+%C2%A7+1&psml=bsvorisprod.psml&max=true