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Amtliche Abkürzung:APVOFeu
Fassung vom:26.03.2001
Gültig ab:04.04.2001
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Niedersachsen
Gliederungs-Nr:204110184
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung
für die Laufbahnen des feuerwehrtechnischen Dienstes
(APVOFeu)
Vom 26. März 2001

Aufgrund des § 21 Abs. 2 des Niedersächsischen Beamtengesetzes in der Fassung vom 19. Februar 2001 (Nds. GVBl. S. 33) wird verordnet:

 


Abkürzung Fundstelle Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=FeuerwAPV+ND+Eingangsformel&psml=bsvorisprod.psml&max=true


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