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juris-Abkürzung:HarzND/STGemVwStVtrG ND
Fassung vom:23.02.2006
Gültig ab:01.03.2006
Dokumenttyp: Zustimmungsgesetz
Quelle:Wappen Niedersachsen
Gliederungs-Nr:28100
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Verwaltung der Nationalparke
,,Harz (Niedersachsen)“ und ,,Harz (Sachsen-Anhalt)“
Vom 23. Februar 2006

Artikel 1

(1) Dem am 5. Januar 2006 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die gemeinsame Verwaltung der Nationalparke ,,Harz (Niedersachsen)“ und ,,Harz (Sachsen-Anhalt)“ wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) 1 Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 10 Abs. 1 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. 2 Das Gleiche gilt für den Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 10 Abs. 2 außer Kraft tritt.

 


Abkürzung Fundstelle Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=HarzND%2FSTGemVwStVtrG+ND+Artikel+1&psml=bsvorisprod.psml&max=true


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