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Amtliche Abkürzung:NElbtBRG
Fassung vom:14.11.2002
Gültig ab:23.11.2002
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Niedersachsen
Gliederungs-Nr:28100
Gesetz über das Biosphärenreservat ,,Niedersächsische Elbtalaue“
(NElbtBRG)
Vom 14. November 2002
§ 8
Regionale Belange

Die zuständigen Behörden haben bei ihren Entscheidungen nach diesem Gesetz die Interessen der ortsansässigen Bevölkerung an der Sicherung und Entwicklung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie die Belange der regionalen Entwicklung, der Land- und Forstwirtschaft, der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismus zu berücksichtigen, soweit die Schutzzwecke nach den §§ 4 bis 7 es erlauben.

 


Abkürzung Fundstelle Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=NiedElbtalG+ND+%C2%A7+8&psml=bsvorisprod.psml&max=true


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