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Amtliche Abkürzung:StOGrVO
Fassung vom:26.06.2007
Gültig ab:29.06.2007
Dokumenttyp: Verordnung
Quelle:Wappen Niedersachsen
Gliederungs-Nr:20441
Verordnung über Obergrenzen für Beförderungsämter
(Stellenobergrenzenverordnung - StOGrVO -)
Vom 26. Juni 2007

§ 1

Geltungsbereich

1 Diese Verordnung trifft im Bereich des Landes und der der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts von § 26 Abs. 1 des Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) abweichende Regelungen über

1.

die Berechnung von Stellenobergrenzen und

2.

Obergrenzen für bestimmte Beförderungsämter

für Beamtinnen und Beamte. 2 Ausgenommen ist der Bereich der kommunalen Körperschaften und Anstalten.

 


Abkürzung Fundstelle Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=StOGV+ND+%C2%A7+1&psml=bsvorisprod.psml&max=true


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