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juris-Abkürzung:StörfallG ND
Fassung vom:20.11.2001
Gültig ab:30.11.2001
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Niedersachsen
Gliederungs-Nr:2850001
Niedersächsisches Störfallgesetz*)
Vom 20. November 2001

§ 1

Zweck des Gesetzes

Zweck dieses Gesetzes ist die Verhütung schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen in Betriebsbereichen nach § 2 Satz 1 und die Begrenzung der Unfallfolgen für Mensch und Umwelt.

 


Abkürzung Fundstelle Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=St%C3%B6rfallG+ND+%C2%A7+1&psml=bsvorisprod.psml&max=true