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Amtliche Abkürzung:NWappG
Fassung vom:08.03.2007
Gültig ab:01.06.2007
Dokumenttyp: Gesetz
Quelle:Wappen Niedersachsen
Gliederungs-Nr:11410
Niedersächsisches Wappengesetz
(NWappG)
Vom 8. März 2007

§ 1

Landessymbole

(1) Das Land führt als Landeswappen einen Halbrundschild mit einem springenden weißen Ross (Wappentier) im roten Feld gemäß der Anlage 1.

(2) Das Land führt in der Landesflagge die Landesfarben Schwarz-Rot-Gold mit dem Landeswappen gemäß der Anlage 2.

 


Abkürzung Fundstelle Diesen Link können Sie kopieren und verwenden, wenn Sie immer auf die gültige Fassung der Vorschrift verlinken möchten:
http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=WappG+ND+%C2%A7+1&psml=bsvorisprod.psml&max=true