§ 5
Positivliste Landschaftselemente
(zu § 14 BNatSchG)
Ein Eingriff im Sinne des § 14 Abs. 1 BNatSchG liegt in der Regel vor, wenn
- 1.
Alleen und Baumreihen,
- 2.
naturnahe Feldgehölze oder
- 3.
sonstige Feldhecken
beseitigt oder erheblich beeinträchtigt werden.
Fußnoten
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