Inhaltsübersicht |
Erster Teil Allgemeine Vorschriften |
§ 1 | Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes |
§ 2 | Bildungs- und Erziehungsauftrag |
§ 3 | Pädagogisches Konzept |
§ 4 | Grundsätze für die Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsauftrags |
§ 5 | Räume und Ausstattung, Rauchverbot |
Zweiter Teil Kindertagesstätten |
§ 6 | Gruppen |
§ 7 | Kernzeit und Randzeit |
§ 8 | Größe der Kindertagesstätten und ihrer Gruppen |
§ 9 | Pädagogische Kräfte |
§ 10 | Leitung der Kindertagesstätte und der Kernzeitgruppen |
§ 11 | Personelle Mindestausstattung in den Gruppen |
§ 12 | Leitungs- und Verfügungszeiten |
§ 13 | Fachliche Beratung und Fortbildung |
§ 14 | Sprachbildung und Sprachförderung |
§ 15 | Zusammenarbeit der Kindertagesstätten mit Schulen |
§ 16 | Elternvertretung und Beirat |
§ 17 | Anzeige an das Landesjugendamt |
Dritter Teil Kindertagespflege |
§ 18 | Kindertagespflegepersonen |
§ 19 | Zusammenarbeit von Kindertagespflegepersonen |
Vierter Teil Versorgung mit Plätzen in Kindertagesstätten und Kindertagespflege |
§ 20 | Anspruch auf Förderung |
§ 21 | Planung |
Fünfter Teil Finanzierung |
Erster Abschnitt Kostenbeteiligung |
§ 22 | Beiträge und Entgelte, Beitragsfreiheit |
Zweiter Abschnitt Finanzielle Förderung von Kindertagesstätten |
§ 23 | Grundsätze und Voraussetzungen für die Gewährung von Finanzhilfe |
§ 24 | Finanzhilfe für Personalausgaben |
§ 25 | Finanzhilfesatz und ergänzende Regelungen für Krippengruppen |
§ 26 | Finanzhilfesatz und ergänzende Regelungen für Kindergartengruppen |
§ 27 | Finanzhilfesatz und ergänzende Regelungen für Hortgruppen |
§ 28 | Finanzhilfesatz und ergänzende Regelungen für altersstufenübergreifende Gruppen |
§ 29 | Zusätzliche Finanzhilfe und Zuwendungen für besondere Personalausgaben |
§ 30 | Besondere Finanzhilfe für Kräfte in Ausbildung |
§ 31 | Besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung |
§ 32 | Finanzielle Förderung von Investitionen, Modellvorhaben und Fortbildung |
§ 33 | Überprüfung |
Dritter Abschnitt Finanzielle Förderung von Kindertagespflege |
§ 34 | Fördergrundsatz, Voraussetzungen und Überprüfung |
§ 35 | Art, Umfang und Höhe der pauschalierten Finanzhilfe und der weiteren finanziellen Förderung |
Sechster Teil Schlussvorschriften |
§ 36 | Modellvorhaben |
§ 37 | Übergangsregelungen für Kinderspielkreise |
§ 38 | Übergangsregelung für Kleine Kindertagesstätten |
§ 39 | Übergangsregelungen für die Kindertagespflege |
§ 40 | Verordnungsermächtigungen |
§ 41 | Revisionsklausel |