Zum 01.07.2022 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 1
Aufhebung des Gesetzes zur Errichtung
der Niedersächsischen Technischen Hochschule
Das Gesetz zur Errichtung der Niedersächsischen Technischen Hochschule (NTHG) vom 15. Dezember 2008 (Nds. GVBl. S. 416), zuletzt geändert durch Artikel 16 des Gesetzes vom 18. Dezember 2014 (Nds. GVBl. S. 477), wird aufgehoben.
§ 2
Auflösung der Niedersächsischen
Technischen Hochschule
Die Niedersächsische Technische Hochschule (NTH) ist mit Ablauf des 31. Dezember 2015 aufgelöst.
§ 3
Überleitungsvorschriften
(1) Vorhaben der NTH werden von der Mitgliedsuniversität fortgeführt, die das Vorhaben im Jahr 2015 fortgeführt hat.
(2) 1Die Universität Hannover erstellt die Schlussbilanz der NTH zum 31. Dezember 2015. 2Noch vorhandene Mittel, die zuvor der NTH zugewiesen waren, werden nach deren Auflösung von der Universität Hannover verwaltet.