Gliederung und Sollstärke der Einheiten des Katastrophenschutzes
RdErl. d. MI v. 10. 3. 2017 – 36.3-14600/26 –
– VORIS 21100 –
Fundstelle: Nds. MBl. 2017 Nr. 12, S. 302
Bezug: | Bek. v. 19. 11. 2014 (Nds. MBl. S. 136) |
Gemäß § 15 Abs. 2 NKatSG i. d. F. vom 14. 2. 2002 (Nds. GVBl. S. 73), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. 12. 2012 (Nds. GVBl. S. 548; 2013 S. 34), werden Stärke, Gliederung und Fahrzeugausstattung der Katastrophenschutzeinheiten wie folgt festgelegt:
- 1.
Der Einsatzzug Sanität und Betreuung besteht aus dem Zugtrupp (Nummer 1.1), zwei Sanitätsgruppen (Nummer 1.2) und der Betreuungsgruppe (Nummer 1.3). Der einsatztaktische Wert des Einsatzzuges ist die Versorgung von bis zu 25 Verletzten oder die Betreuung von bis zu 250 unverletzten Personen bis zu 24 Stunden in ortsfester Unterkunft.
1.1 Zugtrupp
Der Zugtrupp führt mehrere taktische Einheiten und besteht aus
- –
der Zugführerin oder dem Zugführer,
- –
der stellvertretenden Zugführerin oder dem stellvertretenden Zugführer,
- –
der Sprechfunkerin oder Melderin oder dem Sprechfunker oder Melder und
- –
der Helferin oder dem Helfer mit
- –
einem Einsatzleitwagen (ELW) 1 und
- –
optional einem weiteren Führungsfahrzeug.
1.2 Sanitätsgruppen
Zwei Sanitätsgruppen führen sanitätsdienstliche Maßnahmen zur Abwendung lebensbedrohlicher Zustände und zur Herstellung der Transportfähigkeit durch. Sie wirken auch im Fachdienst Betreuung mit.
Die erste und die zweite Sanitätsgruppe bestehen jeweils aus
- –
der Gruppenführerin oder dem Gruppenführer,
- –
der Ärztin oder dem Arzt,
- –
zwei Rettungssanitäterinnen oder Rettungssanitätern,
- –
zwei Rettungssanitäterinnen oder Rettungshelferinnen oder Rettungssanitätern oder Rettungshelfern,
- –
drei Rettungshelferinnen oder Sanitätshelferinnen oder Rettungshelfern oder Sanitätshelfern mit
- –
einem Gerätewagen (GW) Sanität und
- –
einem Mannschaftstransportwagen (MTW).
1.3 Betreuungsgruppe
Die Betreuungsgruppe betreut und registriert hilfsbedürftige Menschen. Sie besteht aus
- –
der Gruppenführerin oder dem Gruppenführer und
- –
acht Betreuungshelferinnen oder Betreuungshelfern mit
- –
einem GW Betreuung und
- –
einem MTW.
- 2.
Der Wasserrettungszug besteht aus dem Zugtrupp (Nummer 2.1), der Wasserrettungsgruppe (Nummer 2.2) und der Einsatztauchgruppe (Nummer 2.3). Der einsatztaktische Wert des Wasserrettungszuges ist die Rettung von Menschen und Tieren und die Bergung von Sachgütern aus Wasser- und Eisgefahr sowie die Durchführung von Tauchaufgaben.
Bei besonderen Anforderungen im Wasserrettungsdienst kann der Wasserrettungszug um die Gruppen Logistik und Technik (Nummer 3.2), Strömungsrettung (Nummer 3.6), Spezialtaucher (Nummer 3.7) und die Gerätegruppe (Nummer 3.8) erweitert werden.
2.1 Zugtrupp
Der Zugtrupp führt mehrere taktische Einheiten und besteht aus
- –
der Zugführerin oder dem Zugführer,
- –
der stellvertretenden Zugführerin oder dem stellvertretenden Zugführer,
- –
der Sprechfunkerin oder Melderin oder dem Sprechfunker oder Melder und
- –
der Helferin oder dem Helfer und
- –
einem ELW 1 und
- –
optional einem weiteren Führungsfahrzeug.
2.2 Wasserrettungsgruppe
Die Wasserrettungsgruppe besteht aufgrund der besonderen Anforderungen beim Einsatz auf dem Wasser aus
- –
der Gruppenführerin oder dem Gruppenführer,
- –
der stellvertretenden Gruppenführerin oder dem stellvertretenden Gruppenführer,
- –
zwei Bootsführerinnen oder Bootsführern,
- –
acht Wasserrettungshelferinnen oder Wasserrettungshelfern mit
- –
zwei GW Wasserrettung und
- –
zwei Anhängern mit Mehrzweckboot.
2.3 Einsatztauchgruppe
Die Einsatztauchgruppe besteht aufgrund der besonderen Anforderungen beim Taucheinsatz aus
- –
der Gruppenführerin oder dem Gruppenführer,
- –
der stellvertretenden Gruppenführerin oder dem stellvertretenden Gruppenführer (gleichzeitig Taucheinsatzführerin oder Taucheinsatzführer),
- –
sechs Einsatztaucherinnen oder Einsatztauchern,
- –
zwei Bootsführerinnen oder Bootsführern,
- –
zwei Wasserrettungshelferinnen oder Wasserrettungshelfern mit
- –
zwei GW Tauchen und
- –
zwei Anhängern mit Mehrzweckboot.
- 3.
3.1 Führungsgruppe
Die Verbände Behandlungsplatz 50 Niedersachsen (BHP 50 NDS) (Nummer 4) und Betreuungsplatz 500 Niedersachsen (BTP 500 NDS) (Nummer 5) werden durch die Verbandsführerin oder den Verbandsführer mit einer Führungsgruppe geführt. Eine Verbandsführung kann auch bei Einsatz von mehreren Einsatzzügen Sanität und Betreuung oder Wasserrettungszügen eingesetzt werden. Sie besteht aus
- –
der Verbandsführerin oder dem Verbandsführer,
- –
der stellvertretenden Verbandsführerin oder dem stellvertretenden Verbandsführer,
- –
der medizinischen Leiterin BHP 50 NDS/BTP 500 NDS oder dem medizinischen Leiter BHP 50 NDS/BTP 500 NDS,
- –
der Zugführerin oder dem Zugführer,
- –
der Gruppenführerin oder dem Gruppenführer,
- –
zwei Sprechfunkerinnen oder Melderinnen oder Sprechfunkern oder Meldern,
- –
zwei Führungsassistentinnen oder Führungsassistenten mit
- –
einem Führungskraftwagen (FüKW) und
- –
einem Kommandowagen (KdoW).
3.2 Die Gruppe Logistik und Technik
Die Gruppe Logistik und Technik führt Technik und Material für den Einsatz des BHP 50 NDS, des BTP 500 NDS und des Wasserrettungszuges mit. Sie besteht aus
- –
der Gruppenführerin oder dem Gruppenführer,
- –
acht Helferinnen oder Helfern mit
- –
einem GW Logistik groß,
- –
einem GW Logistik klein,
- –
einem Anhänger Stromerzeuger 40 kVA und
- –
einem MTW.
3.3 Verpflegungsgruppe
Die Verpflegungsgruppe versorgt zu betreuende Personen und die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes mit Verpflegung für mindestens 250 Personen. Sie besteht aus
- –
der Gruppenführerin oder dem Gruppenführer,
- –
acht Helferinnen oder Helfern mit
- –
einem GW Verpflegung,
- –
einem MTW,
- –
einem Feldkochherd und
- –
einem Kühlanhänger.
3.4 Staffel Psychosoziale Notfallversorgung
Die Staffel Psychosoziale Notfallversorgung (Staffel PSNV) betreut traumatisierte Einsatzkräfte und Betroffene nach seelisch stark belastenden Ereignissen. Sie besteht aus
- –
der Gruppenführerin oder dem Gruppenführer,
- –
zwei Helferinnen oder Helfern mit Ausbildung zur Kriseninterventionshelferin oder zum Kriseninterventionshelfer,
- –
zwei Helferinnen oder Helfern mit Ausbildung zur kollegialen Ansprechpartnerin oder zum kollegialen Ansprechpartner mit
- –
einem MTW.
3.5 Patiententransportstaffel
Die Patiententransportstaffel transportiert bis zu sechs Verletzte. Sie besteht aus
- –
drei Rettungssanitäterinnen oder Rettungssanitätern,
- –
drei Rettungshelferinnen oder Rettungshelfern oder Sanitätshelferinnen oder Sanitätshelfern mit
- –
drei Krankentransportwagen (KTW) mindestens KTW Typ B nach DIN EN 1789 mit der Fähigkeit, je eine sitzende und eine liegende Patientin oder je einen sitzenden und einen liegenden Patienten zu transportieren.
Für den Wasserrettungsdienst im Katastrophenschutz können folgende Ergänzungseinheiten gebildet werden:
3.6 Gruppe Strömungsrettung
Die Gruppe Strömungsrettung kommt bei starken Strömungen infolge von Hochwasser- oder Starkregenereignissen für die Menschenrettung zum Einsatz. Sie besteht aus
- –
der Gruppenführerin oder dem Gruppenführer,
- –
der stellvertretenden Gruppenführerin oder dem stellvertretenden Gruppenführer,
- –
zwei Bootsführerinnen oder Bootsführern,
- –
acht Wasserrettungshelferinnen oder Wasserrettungshelfern mit Zusatzqualifikation Strömungsretterin oder Strömungsretter mit
- –
zwei GW Wasserrettung,
- –
zwei Anhängern mit Mehrzweckboot und
- –
einem Raft.
3.7 Gruppe Spezialtaucher
Die Gruppe Spezialtaucher kommt auch bei der Menschenrettung in kontaminierten Gewässern sowie innerhalb von überfluteten Gebäuden zum Einsatz. Sie besteht aus
- –
der Gruppenführerin oder dem Gruppenführer,
- –
vier Einsatztaucherinnen oder Einsatztauchern,
- –
sieben Wasserrettungshelferinnen oder Wasserrettungshelfern mit
- –
einem GW Tauchen und
- –
einem MTW.
3.8 Gerätegruppe
Die Gerätegruppe unterstützt die Einheiten der Wasserrettung mit spezialtechnischen Geräten. Alternativ kann sie bei Bedarf als zusätzliche Wasserrettungsgruppe eingesetzt werden. Sie besteht aus
- –
der Gruppenführerin oder dem Gruppenführer,
- –
der stellvertretenden Gruppenführerin oder dem stellvertretenden Gruppenführer,
- –
zehn Wasserrettungshelferinnen oder Wasserrettungshelfern mit
- –
zwei GW Technik und
- –
zwei Anhängern mit Mehrzweckboot.
- 4.
4.1 Der einsatztaktische Wert des BHP 50 NDS ist die medizinische Versorgung von 50 Patienten pro Stunde mit zwei Durchläufen.
Der BHP 50 NDS setzt sich aus zwei Einsatzzügen Sanität und Betreuung (Nummer 1), der Führungsgruppe (Nummer 3.1) sowie der Gruppe Logistik und Technik (Nummer 3.2) zusammen. Der BHP 50 NDS ist nicht Teil der Komponenten des erweiterten Rettungsdienstes, sondern eine Einheit des Katastrophenschutzes. Der BHP 50 NDS untersteht im Einsatzfall der Führungskomponente (ÖEL) nach § 7 NRettDG oder im Katastrophenfall der eingesetzten Technischen Einsatzleitung nach § 22 NKatSG. Die Verbände können auch katastrophenschutzbehördenübergreifend gebildet werden (Nummer 6).
4.2 Die Einheiten des Rettungsdienstes bestehen gemäß Bezugsbekanntmachung aus der ÖEL, der Einsatzeinheit Sofort (MANV-S), der Einsatzeinheit Transport (MANV-T) und der Einsatzeinheit Patientenablage (MANV-PA).
- 5.
Der einsatztaktische Wert des BTP 500 NDS ist die Betreuung und Unterbringung von 500 Personen über mindestens 48 Stunden in ortsfester Unterkunft.
Der BTP 500 NDS setzt sich aus zwei Einsatzzügen Sanität und Betreuung (Nummer 1), der Führungsgruppe (Nummer 3.1), der Gruppe Logistik und Technik (Nummer 3.2) und zwei Verpflegungsgruppen (Nummer 3.3) zusammen.
- 6.
6.1 Die Bildung und die Zuordnung der Ergänzungseinheiten (Nummer 3), des BTP 50 NDS (Nummer 4) und des BTP 500 NDS (Nummer 5) werden von den zuständigen Katastrophenschutzbehörden im Benehmen mit den zuständigen Polizeidirektionen – Ämter für Brand- und Katastrophenschutz – und den im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Trägern geplant und umgesetzt.
6.2 Die Verbandsführerin oder der Verbandsführer und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter für den BHP 50 NDS und den BTP 500 NDS werden durch die zuständige Polizeidirektion – Amt für Brand- und Katastrophenschutz – auf Vorschlag ernannt. Sie unterstehen im Einsatzfall der ÖEL nach § 7 NRettDG oder im Katastrophenfall der eingesetzten Technischen Einsatzleitung nach § 22 NKatSG.
- 7.
Die Katastrophenschutzbehörden entscheiden im Benehmen mit den im Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Trägern, unter Beachtung der jeweiligen Risiken, wie viele taktische Einheiten aufzustellen sind und in welcher Kombination sie zum Einsatz kommen. Ein Zugtrupp sollte im Übrigen erst dann zum Einsatz kommen, wenn dies wegen Koordination und Führung mehrerer selbständiger taktischer Einheiten erforderlich erscheint.
Die Träger der Einheiten legen im Benehmen mit den Katastrophenschutzbehörden fest, von welcher Gruppenführerin oder welchem Gruppenführer die Gruppen und von welcher Zugführerin oder welchem Zugführer der Zugtrupp geführt wird.
- 8.
Die grafische Übersicht der Einheiten ergibt sich aus der Anlage.
- 9.
Die einzusetzenden Fahrzeuge müssen folgende allgemeine Mindestspezifikation erfüllen:
- –
Ausstattung mit digitaler Sprechfunkeinrichtung,
- –
Beflaggung für Kolonnenfahrt inklusive Halterung,
- –
Ausstattung mit einer Sondersignalanlage,
- –
Beladungssatz Winter (Schneeketten, Eiskratzer usw.).
Für die eingesetzten Fahrzeugtypen gilt folgende besondere Mindestausstattung/-beladung:
Fahrzeug | Anforderung/Mindestbeladung | Anzahl | Beschreibung |
ELW 1 | vier Sitzplätze während der Fahrt inklusive Fahrerin oder Fahrer, ein Funkarbeitsplatz mit digitaler Sprechfunkeinrichtung, Mobilfunk (GSM)-Anbindung, ein Arbeits-und Besprechungsraum für die Zugführung (kann gleichzeitig der Mannschaftsraum sein), Navigationssystem |
|
|
MTW | maximal neun Sitzplätze inklusive Fahrerin oder Fahrer, Sicherungseinrichtung für Beladung |
|
|
KTW | DIN EN 1789 Typ B, Allradantrieb |
|
|
GW Sanität | mindestens zwei Sitzplätze inklusive Fahrerin oder Fahrer, Beladung gemäß Beladeliste GW-San Bund, Ladebordwand |
|
|
GW Betreuung | mindestens zwei Sitzplätze inklusive Fahrerin oder Fahrer, Zuladungskapazität 8,0 t, Ladebordwand 2,0 t |
|
|
| Notfallrucksack Erwachsene inklusive Füllung | 1 | DIN 13232 |
| Zelt komplett mit Bodenplane | 1 | SG 30 |
| Verletztenanhängekarten mit Begleitkarten, möglichst fortlaufend vornummeriert | 250 |
|
| Stromerzeuger 6 kVA mit Abgasschlauch | 1 | mit Isolationswächter und Fremdbetankung |
| Satz Beleuchtung | 1 | spritzwassergeschützt |
| Löschdecke | 2 | DIN 14155 |
| Feuerlöscher tragbar, 6 kg ABC-Löschpulver | 2 | Leistungsklasse mindestens 21 A-113 B mit Kfz-Halterung |
| Plane zur Unterlage unter Stromerzeuger 3 x 3 m | 1 | feste Ausführung |
| Feldbetten | 300 | auf Paletten/Gitterboxen |
| Bettensets | 300 | z. B. in Gitterbox, Decke, Kopfkissen, Bezug |
| persönliche Schutzausrüstung Sets (Schutzbrille, Overall T3/4, Mundschutz/Maske FFP 3, OP-Handschuhe 7,5-8,5) | 20 | komplettes Set T3/FFP3 |
| Satz Trinkwasserverteilung | 1 | Wasserblase 1 000 l oder IBC-Container, TW-Schläuche mit Anschlussstück, Zapfverteiler, Standrohr mit Rückflussverhinderer (doppelt) |
| Wasserkanister 20 l | 20 | gemäß Empfehlung KTW |
| Bierzeltgarnituren | 10 |
|
| Zeltheizung 25 kW mit Warmluftschlauch mindestens 5 m lang (maximal 10 m), Befestigung für Warmluftschlauch, Brennstoff Diesel/Heizöl, Elektroanschluss 230 V, 50 Hz, Stecker Schutzkontakt IP 68, fahrbar mit Tragegriff inklusive Abgasrohr mit Regenhaube | 1 | es ist zwingend eine Zeltheizung zu nutzen, die für die Lufterwärmung zur Einleitung in geschlossene Räume zugelassen ist |
| Hygieneboard mit Halterung und mit Spendern für Desinfektionsmittel, Seife, Papiertüchern und einem Wasserhahn mit ¾ Zoll Anschlussstück | 1 |
|
| Hygienesets | 250 | Handtuch, Waschlappen usw. |
GW Logistik klein | mindestens 1,6 t Zuladung, mit Allrandantrieb, erhöhte Bodenfreiheit, Wattiefe mindestens 500 mm, Seilwinde vorne mit mindestens 6 t Zugkraft, mindestens zwei Sitzplätze inklusive Fahrerin oder Fahrer, Zugeinrichtung für Anhänger Stromerzeuger |
|
|
| leere Container für persönliche Ausrüstung der Helferinnen und Helfer | 4 |
|
| Transportcontainer leer | 4 | stapelbar |
| Kraftstoffbehälter 20 l | 4 |
|
| Feuerlöscher tragbar, 6 kg ABC-Löschpulver | 1 | Leistungsklasse mindestens 21 A-113 B mit Kfz-Halterung |
GW Logistik groß | mindestens 7 t Zuladung, mindestens drei Sitzplätze inklusive Fahrerin oder Fahrer, Ladebordwand 2 t |
|
|
| Durchgangszelt Eingangs- und Ausgangssichtung | 2 | Shelter mit zwei Seitenwänden/SG 20, zweiseitig offen, breit für Doppelsichtungsstrecke |
| Zelt mit Boden (Totenablage BHP 50 NDS) | 1 | SG 30 |
| Bierzeltgarnituren | 30 | 2 Boxen je 15 |
| Trinkwasserbehälter 1 000 l | 1 | z. B. IBC-Container leer |
| Satz Einsatzstellenbeleuchtung | 1 | z. B. Powermoon o. Ä. für BHP 50 NDS/BTP 500 NDS |
| Krankentragenlagerungsgestelle | 25 |
|
| Zelt groß | 1 | z. B. SG 500 |
| Zeltheizung groß | 1 | 50 kW |
| Notfalltoiletten | 20 | Faltkarton mit Sackeinlage |
| Transportcontainer leer | 4 |
|
| Kraftstoffbehälter 20 l Diesel | 10 |
|
| Kraftstoffbehälter 20 l Benzin | 5 |
|
| Hubwagen mit Handbetrieb | 1 |
|
| medizinischer Sauerstoff (Wechselflaschen) | 20 kg bei 200 bar |
|
| tragbarer Feuerlöscher, 6 kg ABC-Löschpulver | 2 | Leistungsklasse mindestens 21 A-113 B mit Kfz-Halterung |
Anhänger Stromerzeuger 40 kVA | eingebauter Lichtmast, Dieselaggregat, Elektrostarter, Abstützung für Solo-Betrieb, Fehlerstromschutzeinrichtung, Ausgang 230 V einphasig Sinus 50 Hz, 400 V dreiphasig Sinus 50 Hz |
|
|
FüKW | mindestens zwei Sitzplätze während der Fahrt inklusive Fahrerin oder Fahrer, separater Besprechungsraum mit vier Sitzplätzen, Funkraum mit zwei Arbeitsplätzen, vier MRT, Satellitenkommunikationsanlage, Internetzugang, Lagevisualisierung, GSM |
|
|
GW Verpflegung | mindestens 2,0 t Zuladung, mindestens zwei Sitzplätze inklusive Fahrerin oder Fahrer, Ladebordwand 1,0 t |
|
|
| Küchenzelt | 1 | passend zu FKH 250 |
| Zelt mit Bodenplane | 1 | SG 30 |
| Bierzeltgarnituren | 6 |
|
| Satz Verpflegungszubereitung | 2 | Wasserkocher, Kaffeemaschine, Rührgerät, Schaumlöffel, Kellen usw. |
| Satz Verpflegungsausgabe | 2 | Platten, Thermoforen, Schöpflöffel, Thermoskannen usw. |
| Standardvorhaltung Nahrungsmittel | für 300 Portionen | Speisen warm, Getränke warm und kalt |
| leere Transportcontainer | 2 |
|
| Satz Küchenhygiene | 2 | Schürzen, Mützen, Reinigungs- und Desinfektionsmittel |
| Hygieneboard mit Halterung und mit Spendern für Desinfektionsmittel, Seife, Papiertüchern und einem Wasserhahn mit ¾ Zoll Anschlussstück | 2 |
|
| Satz Trinkwasserschläuche mit Anschlussstück | 1 |
|
| Standrohr mit Rückflussverhinderer (doppelt) | 1 |
|
| Satz Einweggeschirr | 1 | Löffel, Gabeln, Messer, Becher usw., Satz mit je 5 000 Stück |
Feldkochherd | anhängerbasiert, Betrieb mit Diesel und/oder Gas, Kapazität für die Herstellung von mindestens 250 Mahlzeiten (warm) |
|
|
Kühlanhänger | Temperaturbereich 0 °C |
|
|
KdoW | Allradantrieb, mindestens vier Sitzplätze inklusive Fahrerin oder Fahrer |
|
|
GW Wasserrettung | Allradantrieb, mindestens sechs Sitzplätze inklusive Fahrerin oder Fahrer, 2 t Zuladung, nach Nummer 3.6 mit Satz Strömungsrettung, gemäß Standard Niedersachsen |
|
|
GW Tauchen | Allradantrieb, mindestens 6 Sitzplätze inklusive Fahrerin oder Fahrer, gemäß Standard Niedersachsen |
|
|
Mehrzweckboot mit Anhänger | Einstiegshilfe für Taucherinnen und Taucher, Ausrüstung mit Rollen am Rumpf, gemäß Standard Niedersachsen |
|
|
GW Technik (in der Wasserrettung) | Allradantrieb, gemäß Standard Niedersachsen |
|
|
Raft | gemäß Standard Niedersachsen |
| |
- 10.
Vorhandene Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände im Katastrophenschutz gehen in der Neukonzeption mit auf. Soweit sie einen äquivalenten einsatztaktischen Wert darstellen, sind sie auch weiterhin in der Konzeption zu berücksichtigen. Abweichungen bei den Anforderungen an Einsatzfahrzeuge (z. B. KdoW ohne Allrad) sind akzeptiert. Für Neubeschaffungen gilt die Neukonzeption. Fehlbestände in der Ausrüstung zur Abbildung des einsatztaktischen Wertes der Einheiten (z. B. BHP 50 NDS) sollen zeitnah geschlossen werden.
- 11.
Dieser RdErl. tritt am 1. 4. 2017 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2022 außer Kraft.
An die
Polizeidirektionen
Landkreise und kreisfreien Städte, Städte Cuxhaven und Hildesheim
Anlage: Gliederung und Sollstärke der Einheiten des Katastrophenschutzes